Wettspielordnung

Allgemeine Wettspielordnung des Golfclub Meerbusch e.V.

1)  Allgemeine Wettspielbestimmungen

Die „Allgemeine Wettspielordnung“ des Golfclub Meerbusch e.V. regelt den Ablauf angesetzter Wettspiele, Turniere und registrierter Privatrunden (RPR). Bei den einzelnen Turnierausschreibungen wird auf diese Wettspielordnung Bezug genommen.

Gespielt wird nach den aktuell gültigen offiziellen Golfregeln Stand 2023, einschließlich Amateurstatut. Die Wettspiele werden nach den offiziell gültigen Handicapregeln 2021 und den „EGA-Spielbestimmungen“ in aktueller Fassung ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich. Zusätzlich gelten die örtlichen Platzregeln sowie evtl. Sonderplatzregeln des Golfclub Meerbusch e.V., die per Aushang bekannt gegeben werden.

Es unterliegt der Eigenverantwortlichkeit jedes Wettspielteilnehmers, die aktuell gültigen offiziellen Golfregeln Stand 2023 und offiziell gültigen Handicapregeln Stand 2021 zu kennen. Ebenso ist die Kenntnis der „Allgemeinen Spielordnung“, der „Allgemeinen Wettspielordnung“, der „Örtlichen Platzregeln“ und eventueller zeitlich begrenzter Sonderplatzregeln des Golfclub Meerbusch zwingende Grundlage für einen reibungslosen Spielablauf.

Bei Wettspielen, die durch den Golfverband (LGV, DGV) durchgeführt werden, können die clubinterne Wettspielordnung und die örtlichen Platzregeln durch eine Verband-Wettspielordnung und Verbandsplatzregeln ersetzt werden. Diese haben dann nur für dieses Wettspiel Gültigkeit.

 

2)  Wettspielleitung

Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wettspielen ist die Wettspielleitung verantwortlich. Der Wettspielleitung obliegt die alleinige Entscheidungskompetenz bei Regel- und Etikettefragen. Sie besteht aus mindestens 3 Personen. Bei der personellen Besetzung der Wettspielleitung wird auf entsprechende Sachkenntnis geachtet; idealer Weise sollten Mitglieder des Spielausschusses beteiligt werden. Die Wettspielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen.

Im Einzelnen umfasst die Aufgabe der Wettspielleitung folgendes:

  • Entscheidung über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen.
  • Zusammenstellungen von Spielergruppen und Änderungen in der Zusammenstellung der jeweiligen Spielergruppen bis unmittelbar vor Spielbeginn.
  • Alle sonstigen Maßnahmen, die für einen geregelten Wettspielablauf erforderlich sind.
  • Die allgemeinen gültigen Platzregeln auf Grund besonderer Umstände für das jeweilige Wettspiel korrigieren und ergänzen.

Bezüglich der Entscheidungen der Wettspielleitung wird auf Regel 20.2b verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinne, dass der oder die Spieler kein Recht haben, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine falsche Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Regel 20.2d).

Die Wettspielleitung entscheidet nach Regel 20.2e im Falle von Disqualifikationen als Gesamtausschuss mit Mehrheit, sofern die Regel nicht eindeutig auf eine Disqualifikation hinausläuft und dies dem/der Spieler/in bei der Abgabe der Zählkarte nicht auch schon bekannt ist. Die Spielleitung kann Platzrichter mit Entscheidungskompetenz bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt, so sind deren Entscheidungen endgültig.

Nach Beendigung des Wettspiels sind Entscheidungen der Wettspielleitung vor Ort regelmäßig verbindlich und nicht abänderbar. Ein/e Spieler/in muss nach Beendigung des Wettspiels disqualifiziert werden auf Grund Regel 20.2e und/oder Regel 1.2 (schwerwiegendes Fehlverhalten).

Ein Wettspiel gilt erst dann als beendet, wenn die Ergebnisse nach der Siegerehrung per Ausdruck öffentlich gemacht sind. Für den Fall, dass im Anschluss an ein Wettspiel keine Siegerehrung stattfindet, gilt der Zeitpunkt der durch Ausdruck öffentlichen gemachten Spielergebnisse als Beendigung des Wettspiels.

 

3)  Ausschreibung eines Wettspiels

Die für die Saison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage des Golfclubs (www.golfpark-meerbusch.de) veröffentlicht.

Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung erforderlich und verbindlich, die 14 Tage vor Beginn des Wettspiels im Sekretariat und auf der Web-Seite unter mitglieder.golfpark-meerbusch.de (im geschützten Mitgliederbereich) veröffentlicht wird. Teilweise erfolgt noch zusätzlich ein Aushang an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses. Aus ihr geht insbesondere hervor (lt. EGA- Spiel- und Wettspielhandbuch):

  • Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
  • Spielbedingungen unter Zugrundelegung der offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes und dem World Handicap System
  • Art der Vorgabe und Hinweis auf Handicap-relevanz
  • Teilnahmevoraussetzungen und höchste zugelassene HCP-Indizes der Teilnehmer
  • Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
  • Höchst-/ Mindestzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen
  • Ort, Termin, Fristen des Wettspiels (z.B. Jahres-Matchplay)
  • Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
  • Nenngeld
  • Preiskategorien
  • Wettspielleitung

Zunächst kann sich die Ausschreibung mit dem allg. Hinweis begnügen, die Wettspielleitung liegt beim DGV- Mitglied (Golfclub), LGV oder DGV. In der Ausschreibung, durch einen gesonderten Aushang oder auf der aktuellen Startliste muss jedoch vor dem 1. Start des Wettspiels die Spielleitung namentlich benannt werden. Als Ausschuss besteht die Wettspielleitung aus mind. 3 Personen.

Änderungsvorbehalt: Die Wettspielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Handicap-relevanz, für diese ist der Handicapausschuss zuständig). Hierzu zählen auch Änderungen der Preisklassen je nach Beteiligung. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

4)  Anmeldung zu Wettspielen

Anmeldungen zu einem Wettspiel können erst nach offiziellem Aushang der Ausschreibung, d.h. in der Regel 14 Tage vor Turniertermin, angenommen werden, wobei vorherige Meldungen aus Fairnessgründen nicht berücksichtigt werden. Es bestehen drei Möglichkeiten des Anmeldeverfahrens:

  • Telefonisch, per Fax oder persönlich im Sekretariat,
  • per Internet unter golfpark-meerbusch.de (im geschützten Mitgliederbereich),
  • in Ausnahmefällen auch über eine im Foyer ausgehängte Meldeliste

Für bestimmte, gesondert gekennzeichnete, Turniere, die eine höhere Teilnehmerzahl erwarten lassen als Startplätze vorhanden sind, kann die Anmeldung nur persönlich im Sekretariat, per E-Mail, Fax oder via Internet erfolgen; weder telefonische Anmeldungen noch Gruppenanmeldungen sind in diesem Falle möglich! Auch bei diesen Turnieren ist eine Anmeldung vor der offiziellen Ausschreibung nicht möglich!

Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren können gesonderte Meldeverfahren gelten.

Falls in der aktuellen Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, ist der Meldeschluss immer 2 Tage vor Turnierbeginn um 12:00 Uhr. Meldungen nach Meldeschluss können prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Anmeldung gilt immer der Grundsatz der Reihenfolge. Wenn sich mehr Bewerber melden als Startplätze vorhanden sind wird eine Warteliste geführt. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen aus dem regulären Teilnehmerfeld Personen der Warteliste auch nach Ablauf der Meldefrist in die aktuelle Startliste aufzunehmen. Dieser Vorgang berücksichtigt ebenfalls die eingetragene Reihenfolge auf der Warteliste.

Bewerber/innen, die sich nach Ablauf der Meldefrist, vom Turnier abmelden, müssen dennoch das erforderliche Nenngeld entrichten. Ernsthafte Gründe der Abmeldungen bleiben eventuell davon ausgenommen.

Lt. Spielausschuss-Beschluss vom 10.11.2004 müssen Bewerber, die sich angemeldet haben, aber ohne vorherige Absage nicht zum Turnier erscheinen, ihr Nenngeld entrichten. Zusätzlich wird für den oder die Betroffenen automatisch eine Sperre für die nächsten beiden Wochenendturniere ausgesprochen.

 

5)  Registrierte Privatrunden (RPR)

Um ein möglichst getreues Abbild des eigenen Spielpotentials zu erhalten gilt: Je mehr handicap-relevante Turniere gespielt werden, desto genauer und präziser ist die Aussagekraft des eigenen HCPI. Das Spielen von RPR bietet dafür eine sehr praktikable Möglichkeit. Nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat ist das Spielen einer RPR jederzeit möglich.

Ab 2021 sind RPR nicht mehr nur auf den Heimatplatz beschränkt, sondern können auf den Plätzen aller DGV-Mitglieder (Golfclubs) mit gültigem Course-Rating gespielt werden. Diese Regelung gilt für Spieler/innen aller HCP-Indizes, wobei der/die Zähler/in im GC Meerbusch einen HCPI von mindestens 36 oder besser haben muss. Das heißt, dass Spieler/innen mit HCPI 37 bis 54 keine Zähler sein dürfen.

Die Grundlagen zur Durchführung von RPR sind durch den Europäischen Golfverband (EGA) in den Handicap-Regeln geregelt. Im Sekretariat sind die Regularien und die Muster- Wettspielausschreibung für RPR einsehbar. Für den Spielablauf gilt aber auch hier diese „Allgemeine Wettspielordnung“.

 

6)  Startliste und Startzeit

 Nach Meldeschluss wird von der Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist:

  • Name und HCPI aller Bewerber sowie die Zusammenstellung in Spielgruppen
  • Genaue Startzeit (Tag und Uhrzeit) für alle Bewerber
  • Die Mitglieder der Wettspielleitung

In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung auch nach Meldeschluss bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber in die Startliste aufnehmen. Die Startliste wird spätestens einen Tag vor dem Wettspiel im Foyer des Clubhauses ausgehängt und veröffentlicht. Außerdem werden die Startlisten bei den meisten Turnieren auf der Homepage des Golfclubs unter mitglieder.golfpark-meerbusch.de (im geschützten Mitgliederbereich) veröffentlicht.

Die zugewiesenen Abschläge und die Spielzeiten sind der Startliste und der ausgehändigten Scorekarte zu entnehmen. Bei Startverspätungen eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 5.3a der Golfregeln. Teilnehmer, die ihre Abschlagzeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, erhalten bei allen Wettspielformen die Grundstrafe (Zählwettspiel: Zwei Strafschlägen am ersten Loch, Lochwettspiel: Verlust des ersten Loches). Darüber hinaus gehende Verspätungen führen zur Disqualifikation.

 

7)  Teilnehmer

 Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist eigenverantwortlich für

  • Kenntnis der „Allgemeinen Spielordnung“, „Allgemeinen Wettspielordnung“, „Örtlichen Platzregeln“ und eventuell zeitlich begrenzter Sonderplatzregeln des Golfclub Meerbusch.
  • Die Entrichtung des Nenngeldes (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme fällig ist, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde.
  • Die Richtigkeit der Scorekarteneinträge: Name und Spielergebnisse (Regel 3b ff).
  • Das genaue Einhalten der Startzeit.
  • Das eigenhändige Abgeben der korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Zählkarte in der ‘Scoring Area‘. Erst wenn der/die Spieler/in die ‘Scoring Area‘ verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben. (“Offizielles Handbuch Leitlinien für die Spielleitung”, Abschnitt 5A (5).

 

8)  Zähler

Die Bestimmung des/der Zähler/in erfolgt auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter. Fehlen diese Angaben oder ändert sich die Zahl und/oder Zusammensetzung im Flight, so wird wie folgt gezählt: 1 zählt 2; 2 zählt 3 usw.; der Letzte zählt den Ersten.

 

9)  Ausfüllen der Scorekarte

Beim korrekten Ausfüllen der Scorekarte ist nach Regel 3.3b und Anmerkungen auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Schlagzahlen sind vom Zähler/in gut leserlich in die Spalte „Spieler“ einzutragen.
  • Falls eine Zahl korrigiert werden muss, darf diese grundsätzlich nicht überschrieben Der Fehleintrag muss durchgestrichen werden und die neue korrekte Zahl ist in die Spalte daneben einzutragen.
  • Es empfiehlt sich, dass solche Änderungen vom Zähler ‚abgezeichnet‘ werden, um Zweifel an der Richtigkeit auszuschließen.
  • Es wird dringend empfohlen, dass jede/r Spielerin seine Karte persönlich abgibt, um eventuelle Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden.

 

10)  No Return

Auch ein No Return, sei der Grund gerechtfertigt oder nicht, führt in den Handicap-Regeln des WHS unter bestimmten Umständen zu einem handicap-relevant gewertetes Ergebnis.

Es ist für den/die Spieler/in wichtig trotz Nichtbeendigung der Runde, seine/ihre Scorekarte abzugeben. Die Scorekarte muss (nicht zwingend unterschrieben) abgegeben werden und die Spielleitung muss die Ergebnisse erfassen und Handicap-Regel 7.1b ergänzen, wenn mehr als 9 Löcher gespielt wurden.

In Fällen, in denen das gespielte Ergebnis sich nicht rekonstruieren lässt, oder in denen ein No Return als nicht gerechtfertigt angesehen wird, darf der Handicapausschuss den Eintrag eines „Penalty Score“ vorschlagen, mit dem auf die Handlung des/der Spielenden reagiert wird.

 

(Versuchte Manipulation des Handicap Index)

Kommt der Handicapausschuss zu dem Schluss, dass ein/e Spieler/in ein Ergebnis nicht eingereicht hatte, um einen unfairen Vorteil zu erlangen, sollte dieser überlegen, den HCPI des/der Spieler/in außer Kraft zu setzen und/oder einen angemessenen Penalty Score einzutragen (hoch oder niedrig, je nach Anlass).

 

11)  Üben vor / während eines Wettspiels, Nachputten

Entsprechend dem “Offiziellen Handbuch zu den Golfregeln Stand 2023”, Musterplatzregeln I-I ff für Regel 5.2a und 5.2b wird im Golfclub Meerbusch durch Sonderplatzregel folgendes festgestellt:

Vor einer festgesetzten Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählwettspiels darf ein/e Spieler/in auf keinem Teil des Wettspielplatzes üben und/oder die Oberflächen irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balles oder Aufrauen oder Reiben an der Oberfläche prüfen. Bei zwei oder mehr zusammenhängenden Zählwettspielrunden am gleichen oder aufeinanderfolgenden Tagen gilt das gleiche Übungsverbot. Das Üben auf allen dafür vorgesehenen Übungsflächen ist gestattet.

Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe. Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation (Regel 5.2ff). Vor einem Lochspiel darf überall auf der Golfanlage geübt werden (Regel 5.2a).

Während einer festgesetzten Zähl- oder Lochspielrunde darf ein/e Spieler/in zwischen zwei zu spielenden Löchern auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag (z.B. „Nachputten“) spielen und darf die Oberfläche des Grüns nicht durch Rollen eines Balles prüfen (Regel 5.5b).

Strafe für Verstoß: Grundstrafe (2 Schläge) am nächsten Loch.

Strafe für Verstoß am letzten Loch: Grundstrafe (2 Schläge) an diesem Loch.

 

12)  Neue Löcher

Falls ein Wettspiel über eine Runde über mehr als einen Tag abgehalten werden muss, kann es nötig sein, an jedem einzelnen Tag die Löcher neu zu stecken.

 

13)  Sonderpreise

Für die Ausspielung von Sonderpreisen gelten folgende Regeln:

  • Nearest Pin: Der erste geschlagene Ball muss auf dem Grün liegen bleiben. Die Entfernung zwischen Ball und Loch wird zum nächstgelegenen vorderen Lochrand gemessen. Es darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
  • Longest Drive: Der erste geschlagene Ball muss auf dem Fairway liegen bleiben. Die Markierung muss an der tatsächlichen Lage des Balles platziert werden.

 

14)  Stechen

Soweit durch die Spielleitung in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel kein anderes Vorgehen für ein Stechen festgelegt wird gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird:

  • Für die Platzierung von Teilnehmer/innen mit gleicher Brutto- bzw. Nettoschlagzahl erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Schwierigkeitsgraden 1,18,3,16,5,14, danach 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch. Besteht weiterhin Gleichstand entscheidet das Los.
  • Bei einem Wettspiel über mehr als 18 Löcher werden zunächst die letzten 54, 36 bzw. 18 Löcher herangezogen. Bei weiterer Gleichheit wird wie zuvor beschrieben fortgesetzt.
  • Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach „Sudden death“ statt, ev. mit Vorgabe und Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher. Je nach Wettspielausschreibung kann auch bei Zählspielen der Sieger durch „Sudden death“ ermittelt werden.
  • Generell werden die zu spielenden Löcher durch die Spielleitung festgelegt, es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die spezielle Ausschreibung zum Wettspiel vor.

 

15)  E-carts

Prinzipiell müssen Spieler/innen und/oder Caddies während eines festgesetzten Wettspiels zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht erlaubt, ist die Benutzung zulässig. Es besteht in diesem Falle Attestpflicht. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“ gilt als Attestersatz. Das Mitfahren auf einem Golfcart ohne Attest und/oder die Mitnahme von Golfausrüstung eines anderen Spielers während eines Wettspiels ist nicht gestattet.

Eine Ausnahme bildet das kurzfristige Fahren/Mitfahren eines Spielenden und/oder Caddies, wenn es von Spielleitung/Marshalls/Platzrichtern ausdrücklich gestattet wird. Gleiches gilt in allen Mannschaftswettspielen während des Spiels seiner/ihrer Mannschaft für den Mannschaftskapitän.

Verstoß führt zur Disqualifikation.

 

16)  Mobiltelefone (Handys)

Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Handy o.ä.) und/oder deren Benutzung von Spieler/innen und deren Caddies während des Spielens einer festgesetzten Runde gilt als störend und rücksichtslos, und ist daher im Sinne der Rücksichtnahme gegenüber den Mitbewerber/innen untersagt (Ausnahme: Notfälle).

Stellt die Wettspielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebes durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch Spieler/innen oder durch Caddies fest, so kann sie entsprechend Regel 1.2a und 1.2b eine Disqualifikation aussprechen.

 

17)  Künstliche Hilfsmittel, Entfernungsmesser

Entsprechend der Regel 4.3a ist im GC Meerbusch die Benutzung von Entfernungsmessgeräten während eines festgesetzten Wettspiels erlaubt. Ein/e Spieler/in darf sich allerdings lediglich über Entfernungen informieren und nicht über weitere spielbeeinflussende Faktoren.

Zur Entfernungsmessung können auch alle weiteren dafür vorgesehenen Geräte genutzt werden (z.B. Smartphones, internetfähige Mobiltelefone, Tablets, GPS-Geräte o.ä.). Mit diesen Geräten dürfen auch Wetterinformationen jeder Art, die durch Wetterberichte verfügbar sind, eingeholt werden. Werden mit diesen Geräten andere, möglicherweise spielbeeinflussende, Informationen eingeholt (z.B. Geländekonturen, Höhenunterschiede, direkte Messung der Windgeschwindigkeit auf dem Platz o.ä.), so verstößt der/die Spieler/in gegen Regel 4.3a. Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe. Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation.

 

18)  Aussetzen des Spiels wegen Gefahr

Bei bestehender oder drohender Gefahr kann und sollte die Spielleitung zum Schutz aller Beteiligten die rechtzeitige Unterbrechung des Wettspiels anordnen (Verfahren nach Regel 5.7 mit Anmerkungen).

 

Signal für Unterbrechung des Spiels:                 1 langer Signalton

Signal für Wiederaufnahme des Spiels:             Wiederholt 2 kurze Signaltöne

Signal für Abbruch des Spiels:                             Wiederholt 3 aufeinanderfolgende kurze Signaltöne

 

Hat die Wettspielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler/innen, die sich zwischen zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sich die Spieler/innen beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Versäumt ein/e Spieler/in, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe durch die Ausnahmebestimmung der Regel 5.7b nicht gerechtfertigt ist.

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung der Spielenden (Regel 5.7a). Die sportliche Fairness gebietet es, dass der gesamte Flight das Spiel unterbricht, wenn zumindest ein/e Spieler/in Blitzgefahr als gegeben ansieht.

 

19)  Caddie

 „Caddie“ ist jemand, der/die den/die Spieler/in in Übereinstimmung mit den Golfregeln unterstützt. Der/die Spieler/in und sein/ihr Caddie sind dafür verantwortlich, dass Ihnen die Regeln bekannt sind. Während einer festgesetzten Runde zieht sich der/die Spieler/in für jeden Regelverstoß des Caddies die jeweils anwendbare Strafe zu (Regel 10.3).

Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.

Bei allen Jugendwettspielen sind keine Caddies erlaubt.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers

 

20)  Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Golfclub Meerbusch e.V. werden unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch die clubinternen Datenschutzrichtlinien geregelt. Darin ist festgelegt, wie die personenbezogenen Daten sowohl durch den DGV, als auch durch den Golfclub Meerbusch e.V., gespeichert und verwaltet werden.

Falls ein/e Spieler/in nicht aktiv der Veröffentlichung persönlicher Daten widersprochen hat, stimmt jeder Teilnehmer/in eines Wettspiels durch die Anmeldung und Teilnahme zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten (Name, HCPI und Course Handicap, Heimatclub, Startzeit) passwortgeschützt im Internet veröffentlicht und in Ergebnislisten ausgehängt werden können. Gegen Bildberichte, die auf der Internetseite des Golfclub Meerbusch veröffentlicht werden können, bestehen ebenfalls keine Einwände.

Es ist jederzeit möglich, über das Sekretariat Einsicht in die aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien und die persönlich erfassten Daten zu verlangen. Hier kann ebenfalls der Veröffentlichung widersprochen werden.

 

Wir wünschen allen einen erfolgreichen und ungestörten Spielverlauf.

 

 

 

Der Spielausschuss aktualisiert: April 2023