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Wettspielordnung

     Allgemeine Wettspielordnung des Golfclub Meerbusch e.V.

Die gesamte Wettspielordnung können Sie hier als pdf - Dokument herunterladen.

1. Allgemeine Wettspielbedingungen
Die 'Allgemeine Wettspielordnung' des Golfclub Meerbusch e.V. regelt den Ablauf angesetzter Wettspiele / Turniere und 'Extra Day Scores' (EDS-Runden). Bei den einzelnen Turnierausschreibungen wird auf die Wettspielordnung Bezug genommen.

Gespielt wird nach den 'Offiziellen Golfregeln 2008-2011' (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes. Die Wettspiele werden nach dem 'DGV-Vorgabensystem' und den 'DGV-Spielbestimmungen' ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich. Zusätzlich gelten die örtlichen Platzregeln sowie evtl. Sonderplatzregeln des Golfclub Meerbusch e.V., die per Aushang bekannt gegeben werden.

Es unterliegt der Eigenverantwortlichkeit jedes Wettspielteilnehmers, die Golfregeln und die 'Vorgaben- und Spielbestimmungen' zu kennen. Ebenso ist die Kenntnis der 'Allgemeinen Spielordnung' und der 'Allgemeinen Wettspielordnung' des Golfclub Meerbusch zwingende Grundlage für einen reibungslosen Spielablauf.

Bei Wettspielen, die durch den Golfverband (LGV, DGV) durchgeführt werden, kann die clubinterne Wettspielordnung durch eine, nur für dieses Wettspiel gültige, Verband-Wettspielordnung ersetzt werden.

2. Wettspielleitung
Für die ordnungsgemäße Durchführung von Wettspielen ist die Wettspielleitung verantwortlich. Der Wettspielleitung obliegt die alleinige Entscheidungskompetenz bei Regel- und Etikettefragen. Sie besteht aus mindestens 3 Personen. Bei der personellen Besetzung der Wettspielleitung wird auf entsprechende Sachkenntnis geachtet; idealer Weise sollten Mitglieder des Spielausschusses beteiligt werden. Die Wettspielleitung ist nicht befugt, eine Golfregel außer Kraft zu setzen.

Im Einzelnen umfasst die Aufgabe der Wettspielleitung folgendes:
- Entscheidung über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen
- Zusammenstellungen von Spielergruppen und Änderungen in der Zusammenstellung der jeweiligen Spielergruppen bis unmittelbar vor Spielbeginn. Die Zusammenstellung sogenannter "Wunschflights" ist bei vorgabewirksamen Turnieren prinzipiell nicht zulässig. Im Einzelfall entscheidet die Wettspielleitung darüber, ob Wünsche bei der Zusammensetzung der Spielergruppen berücksichtigt werden dürfen. Die jeweilige Einzelfallentscheidung führt nicht zu einem generellen Anspruch auf "Wunschflights".
- Alle sonstigen Maßnahmen, die für einen geregelten Wettspielablauf erforderlich sind
- Die allgemeinen gültigen Platzregeln auf Grund besonderer Umstände für das jeweilige Wettspiel korrigieren und ergänzen.

Bezüglich der Entscheidungen der Wettspielleitung wird auf Regel 33 und 34 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinne, dass der oder die Spieler kein Recht haben, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Entscheidung 34-3/I).

Die Wettspielleitung entscheidet nach Regel 34 im Falle von Disqualifikationen als Gesamtausschuss mit Mehrheit, sofern die Regel nicht eindeutig auf eine Disqualifikation hinausläuft und dies dem Spieler bei der Abgabe der Zählkarte nicht auch schon bekannt ist. Die Spielleitung kann Platzrichter mit Entscheidungskompetenz bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt, so sind deren Entscheidungen endgültig.

Beanstandungen, die Auswirkung auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingebracht werden. Nach Beendigung des Wettspiels sind Entscheidungen der Wettspielleitung vor Ort regelmäßig verbindlich und nicht abänderbar (Ausgenommen: Beanstandungen nach 34-Ib der Golfregeln).

Ein Wettspiel gilt erst dann als beendet, wenn die Ergebnisse nach der Siegerehrung per Ausdruck öffentlich gemacht sind. Für den Fall, dass im Anschluss an ein Wettspiel keine Siegerehrung stattfindet, gilt der Zeitpunkt der durch Ausdruck öffentlichen gemachten Spielergebnisse als Beendigung des Wettspiels.

3. Ausschreibung eines Wettspiels
Die für die Saison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage des Golfclubs (www.golfpark-meerbusch.de) veröffentlicht.

Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung erforderlich und verbindlich, die 14 Tage vor Beginn des Wettspiels an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses angeschlagen ist. Aus ihr geht insbesondere hervor:
- Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
- Spielbedingungen unter Zugrundelegung der offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes und dem DGV-Vorgabensystem
- Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabenwirksamkeit
- Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgaben der Teilnehmer
- Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
- Höchst-/ Mindestzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen
- Ort, Termin, Frist des Wettspiels
- Verbindlicher Meldeschluss. Art und Ort der Meldung
- Nenngeld
- Preiskategorien
- Wettspielleitung

Zunächst kann sich die Ausschreibung mit dem allg. Hinweis begnügen, die Wettspielleitung liegt beim DGV-Mitglied (Golfclub), LGV oder DGV. In der Ausschreibung, durch einen gesonderten Aushang oder auf der aktuellen Startliste muss jedoch vor dem 1. Start des Wettspiels die Spielleitung namentlich benannt werden. Als Ausschuss besteht die Wettspielleitung aus mind. 3 Personen.

Änderungsvorbehalt: Die Wettspielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Hierzu zählen auch Änderungen der Preisklassen je nach Beteiligung. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

4. Anmeldung zu Wettspielen
Anmeldungen zu einem Wettspiel können erst nach offiziellem Aushang der Ausschreibung, d.h. 14 Tage vor Turniertermin, angenommen werden, wobei vorherige Meldungen aus Fairnessgründen nicht berücksichtigt werden. Es bestehen drei Möglichkeiten des Anmeldeverfahrens:
- Über die im Foyer aushängende Meldeliste,
- telefonisch, per Fax oder persönlich im Sekretariat,
- per Internet unter www.golfpark-meerbusch.de (im geschützten Mitgliederbereich).

Für bestimmte, gesondert gekennzeichnete, Turniere, die eine höhere Teilnehmerzahl erwarten lassen als Startplätze vorhanden sind, kann die Anmeldung nur persönlich im Sekretariat, per Fax oder via Internet erfolgen; weder telefonische Anmeldungen noch Gruppenanmeldungen sind in diesem Falle möglich! Auch bei diesen Turnieren wird eine Anmeldung vor der offiziellen Ausschreibung nicht akzeptiert!

Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren können gesonderte Meldeverfahren gelten.

Falls in der aktuellen Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist, ist der Meldeschluss immer 2 Tage vor Turnierbeginn um 12:00 Uhr. Meldungen nach Meldeschluss können prinzipiell nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der Anmeldung gilt immer der Grundsatz der Reihenfolge. Wenn sich mehr Bewerber melden als Startplätze vorhanden sind wird eine Warteliste geführt. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen aus dem regulären Teilnehmerfeld Personen der Warteliste auch nach Ablauf der Meldefrist in die aktuelle Startliste aufzunehmen. Dieser Vorgang berücksichtigt ebenfalls die eingetragene Reihenfolge auf der Warteliste.

Bewerber, die sich nach Ablauf der Meldefrist, vom Turnier abmelden, müssen dennoch das erforderliche Startgeld entrichten. Ernsthafte Gründe der Abmeldungen bleiben eventuell davon ausgenommen.

Lt. Spielausschuss-Beschluss vom 10.11.2004 müssen Bewerber, die sich angemeldet haben, aber ohne vorherige Absage nicht zum Turnier erscheinen, ihr Startgeld entrichten. Zusätzlich wird für den oder die Betroffenen automatisch eine Sperre für die nächsten beiden Wochenendturniere ausgesprochen.

5. 'Extra Day Score' (EDS-Runden)
Die Grundlagen zur Durchführung von EDS-Runden ist durch den DGV in den "Vorgaben- und Spielbestimmungen" geregelt. Im Sekretariat sind die Regularien und die Muster-Wettspielausschreibung für EDS-Runden einsehbar. Für den Spielablauf gilt aber auch hier diese "Allgemeine Wettspielordnung".

6. Startliste und Startzeit
Nach Meldeschluss wird von der Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist:
- Name und Spielvorgabe aller Bewerber sowie die Zusammenstellung in Spielgruppen
- Genaue Startzeit (Tag und Uhrzeit) für alle Bewerber
- Die Mitglieder der Wettspielleitung.

In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung auch nach Meldeschluss bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber in die Startliste aufnehmen. Die Startliste wird spätestens einen Tag vor dem Wettspiel im Foyer des Clubhauses ausgehängt und veröffentlicht. Außerdem werden die Startlisten bei den meisten Turnieren auf der Homepage des Golfclubs veröffentlicht.

Die zugewiesenen Abschläge und die Spielzeiten sind der Startliste und der ausgehändigten Scorekarte zu entnehmen. Bei Startverspätungen eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 der Golfregeln und Anmerkung. Teilnehmer, die ihre Abschlagzeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählwettspiel mit zwei Strafschlägen am ersten Loch, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft. Darüberhinaus gehende Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft.

7. Teilnehmer
Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist eigenverantwortlich für
- Die Entrichtung des Nenngeldes (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme fällig ist, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluss zurückgezogen wurde
- Die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Stammvorgabe und Spielergebnis)
- Das genaue Einhalten der Startzeit
- Das eigenhändige Abgeben der korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Zählkarte im Sekretariat. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (Entscheidung 6-6c/1).

8. Zähler
Die Bestimmung des Zählers erfolgt auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter. Fehlen diese Angaben oder ändert sich die Zahl und/oder Zusammensetzung im Flight, so wird wie folgt gezählt: 1 zählt 2; 2 zählt 3 usw.; der Letzte zählt den Ersten.

9. Ausfüllen der Scorekarten
Beim korrekten Ausfüllen der Scorekarten ist nach Regel 6-6 und Anmerkungen auf folgende Punkte zu achten:
- Die Schlagzahlen sind vom Zähler gut leserlich in die Spalte 'Spieler' einzutragen
- Falls eine Zahl korrigiert werden muss, darf diese grundsätzlich nicht überschrieben werden. Der Fehleintrag muss durchgestrichen werden und die neue korrekte Zahl ist in die Spalte daneben einzutragen
- Es empfiehlt sich, dass solche Änderungen vom Zähler 'abgezeichnet' werden, um Zweifel an der Richtigkeit auszuschließen.
- Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

10. Üben vor / während eines Wettspiels, Nachputten
Vor einer festgesetzten Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählwettspiels darf ein Spieler auf keinem Teil des Wettspielplatzes üben und/oder die Oberflächen irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balles oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen. Bei zwei oder mehr zusammenhängenden Zählwettspielrunden am gleichen oder aufeinanderfolgenden Tagen gilt das gleiche Übungsverbot. Das Üben auf allen dafür vorgesehenen Übungsflächen ist gestattet. Strafe für Verstoß: Disqualifikation (Regel 7-1b).

Vor einem Lochspiel darf überall auf der Golfanlage geübt werden (Regel 7-1a).

Während einer festgesetzten Zähl- oder Lochspielrunde darf ein Spieler zwischen zwei zu spielenden Löchern auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag (z.B. "Nachputten") spielen und darf die Oberfläche des Grüns nicht durch Rollen eines Balles prüfen (Regel 7-2).

Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch
Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch

11. Neue Löcher
Falls ein Wettspiel über eine Runde über mehr als einen Tag abgehalten werden muss, kann es nötig sein, an jedem einzelnen Tag die Löcher neu zu stecken (Anmerkung Regel 33-2b).

12. Sonderpreise
Für die Ausspielung von Sonderpreisen gelten folgende Regeln:
- Nearest Pin: Der erste geschlagene Ball muss auf dem Grün liegen bleiben. Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
- Longest Drive: Der erste geschlagene Ball muss auf dem Fairway liegen bleiben.

13. Stechen
Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird:
- Für die Platzierung von Teilnehmern mit gleicher Brutto- bzw. Nettoschlagzahl erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Schwierigkeitsgraden 1,18,3,16,5,14, danach 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch. Besteht weiterhin Gleichstand entscheidet das Los.
- Bei einem Wettspiel über mehr als 18 Löcher werden zunächst die letzten 54, 36 bzw. 18 Löcher herangezogen. Bei weiterer Gleichheit wird wie zuvor beschrieben fortgesetzt.
- Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel ein Stechen nach 'Sudden death' statt (im Lochspiel mit Vorgabe mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher). Ein 'Sudden death' beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 1, es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die spezielle Ausschreibung zum Wettspiel vor.

14. Motorgetriebene Golfcarts
Prinzipiell müssen Spieler und/oder Caddies während eines festgesetzten Wettspiels zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht erlaubt, ist die Benutzung zulässig. Es besteht in diesem Falle Attestpflicht. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "G" gilt als Attestersatz. Das Mitfahren auf einem Golfcart ohne Attest und/oder die Mitnahme von Golfausrüstung eines anderen Spielers während eines Wettspiels ist nicht gestattet.
Eine Ausnahme bildet das kurzfristige Fahren/Mitfahren eines Spielers und/oder Caddies, wenn es von Spielleitung/Marshalls/Platzrichtern ausdrücklich gestattet wird (Decision 33-1/8). Gleiches gilt in allen Mannschaftswettspielen während des Spiels seiner Mannschaft für den Mannschaftskapitän.

Verstoß führt zur Disqualifikation.

15. Mobiltelefone (Handys)
Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel (z.B. Handy o.ä.) oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens einer festgesetzten Runde gilt als störend und rücksichtslos, und ist daher im Sinne der Rücksichtnahme gegenüber den Mitbewerbern (Etikette) und Regel 14-3 untersagt (Ausnahme: Notfälle).

Stellt die Wettspielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebes durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder durch seinen Caddie fest, so kann sie eine Disqualifikation aussprechen.

16. Künstliche Hilfsmittel
Entsprechend der Anmerkung zu Regel 14-3 ist im GC Meerbusch die Benutzung von Entfernungsmessgeräten während eines festgesetzten Wettspiels erlaubt. Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wird.

17. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr
Bei bestehender oder drohender Gefahr kann und sollte die Spielleitung zum Schutz aller Beteiligten die rechtzeitige Unterbrechung des Wettspiels anordnen (Verfahren nach Regel 6-8 mit Anmerkungen).

Signal für Unterbrechung des Spiels: 1 langer Signalton
Signal für Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt 2 kurze Signaltöne
Signal für Abbruch des Spiels: Wiederholt 3 aufeinanderfolgende kurze Signaltöne

Hat die Wettspielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8.a.II). Die sportliche Fairness gebietet es, dass der gesamte Flight das Spiel unterbricht, wenn zumindest ein Bewerber Blitzgefahr als gegeben ansieht.

18. Caddie
'Caddie' ist jemand, der den Spieler in Übereinstimmung mit den Golfregeln unterstützt. Der Spieler und sein Caddie sind dafür verantwortlich, dass Ihnen die Regeln bekannt sind. Während einer festgesetzten Runde zieht sich der Spieler für jeden Regelverstoß seines Caddies die jeweils anwendbare Strafe zu (Regel 6-1).

Ein Spieler darf keinen Golfprofessional während eines Wettspiels als Caddie haben.

Bei allen Jugendwettspielen sind grundsätzlich keine Caddies erlaubt. Als Ausnahme gelten Jugendmannschaftswettspiele, bei denen aber nur Mannschaftsmitglieder und/oder der Mannschaftskapitän als Caddie fungieren dürfen.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers

19. Datenschutz
Bei allen Wettspielteilnehmern muss der Inhalt der 'Allgemeinen Wettspielordnung des Golfclub Meerbusch' zwingend als bekannt vorausgesetzt werden. Demzufolge wird folgende Klausel aus datenschutzrechtlichen Gründen zugrunde gelegt:

'Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste, ebenfalls passwortgeschützt, im Internet ein. Gegen Bildberichte, die auf der Internetseite des Golfclub Meerbusch veröffentlicht werden, habe ich ebenfalls keine Einwände'.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen und ungestörten Spielverlauf.

Der Spielausschuss aktualisiert: 01. Januar 2010


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