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Wettspielordnung

     Allgemeine Spielordnung des Golfclub Meerbusch e.V.

Die gesamte Spielordnung können Sie hier als pdf - Dokument herunterladen.

1. Allgemeines
Zur Gewährleistung eines geregelten Spielbetriebes dient als verbindliche Grundlage neben den 'Offiziellen Golfregeln 2008-2011' (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes diese 'Allgemeine Spielordnung' die für alle im Golfclub Meerbusch am Golfspiel Teilnehmenden verbindlich ist. Zusätzlich gelten die örtlichen Platzregeln sowie evtl. Sonderplatzregeln. Es liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Golfspielers, sich über den Inhalt der Spielordnung und der Platzregeln zu informieren.

Als Erweiterung dieser Spielordnung gilt für angesetzte Wettspiele und EDS-Runden die 'Allgemeine Wettspielordnung'. Diese muss ebenfalls bei allen an Wettspielen teilnehmenden Spielern als bekannt vorausgesetzt werden.

Die 'Allgemeine Spielordnung' und die 'Allgemeine Wettspielordnung' werden öffentlich ausgehängt und sind zusätzlich im Sekretariat einsehbar.

Die Mitglieder des Gesamtvorstandes, des Spielausschusses und der Geschäftsführung, zudem die Golfprofessionals und alle mit der Platzaufsicht beauftragte Personen, sind befugt, die Einhaltung der Spielordnung zu überwachen. Zur Regelung von Verstößen gegen die 'Spielordnung' ist generell der Spielausschuss zuständig. Bei schweren Verstößen wird der Sachverhalt dem Clubvorstand und der Geschäftsführung zu Klärung vorgelegt. Für Verstöße gegen die 'Wettspielordnung' ist die jeweilige Wettspielleitung ausschließlich zuständig und alleine entscheidungsbefugt.

Das Hausrecht auf der gesamten Platzanlage, mitsamt allen Gebäuden, obliegt der Golfpark-Meerbusch GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer.

Die Benutzung der gesamten Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, die einem Benutzer entstehen, ist ausgeschlossen.

2. Golfregeln und Golfetikette
Jeder Spieler sollte während des Spiels im Besitz eines gültigen Regelbuches (Stand 2008-2011) sein. Auf Abschnitt I (Etikette) des Regelbuches wird besonders verwiesen. Die Einhaltung der Golfregeln und der Etikette ist für jeden Golfer ein Muss. Zuwiderhandlungen können zwecks Klärung im Sekretariat gemeldet und vom Spielausschuss geregelt werden.

3. Spielberechtigung
Mitglieder: Mitglieder des Golfclub Meerbusch mit mind. PE und/oder einer Clubvorgabe von mind. -54 sind spielberechtigt; Einschränkungen ergeben sich ev. bei angesetzten Wettspielen mit Begrenzung der Stammvorgabe. Die Grundvoraussetzungen zur Erlangung der Platzerlaubnis werden in Absprache mit den Trainern festgesetzt. Nähere Information hierzu im Sekretariat.

Das Bagtag ist gut sichtbar am Bag zu befestigen.

Kinder: Die Platzerlaubnis für Kinder bis 14 Jahre orientiert sich an den Statuten zur Erlangung des DGV-Kindergolfabzeichens in Gold. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Goldabzeichens ist die Erteilung der Platzerlaubnis mit Clubvorgabe -54 verbunden. Die Golftrainer nehmen den Kindern die entsprechende Prüfung ab und erteilen damit die Erlaubnis zum Bespielen des Platzes. Bei Kindern mit Goldabzeichen ist bis zu einem Alter von 10 Jahren beim Bespielen des Platzes eine Erwachsenenbegleitung zwingend vorgeschrieben, Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen den Platz ohne Begleitung bespielen. Kinder jeden Alters mit Stammvorgabe -36 und besser dürfen den Platz ohne Einschränkung bespielen.

Das Bagtag 'Kindergolfabzeichen in Gold' ist gut sichtbar am Bag zu befestigen.

Gäste: Gäste mit einem gültigen DGV- oder entsprechendem nationalen Clubausweis erlangen nach Voranmeldung im Sekretariat und Entrichtung des Greenfees (s.u.) begrenztes Spielrecht für 9 oder 18 Löcher. Erforderliche Stamm-/Clubvorgabe während der Woche mind. -45; Freitags ab 13:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen mind. -36.

Die Greenfee-Karte ist gut sichtbar am Bag zu befestigen.

4. Vorgaben
Die Zuerkennung, Festlegung und Änderung von Vorgaben erfolgt ausschließlich nach dem aktuellen DGV-Vorgabensystem. Die Zuständigkeit obliegt dem Vorgabenausschuss.

Spieler mit Clubvorgabe -54 bis -37 (DGV-Vorgabenklasse 6) können eine DGV-Stammvorgabe von -36 nicht im Rahmen einer EDS-Runde, sondern nur in einem vorgabewirksamen Turnier erlangen.

5. Greenfee-Regelung für Gäste
Die Zuständigkeit aller Modalitäten bezüglich der Greenfee-Regulierung liegt ausschließlich bei der Golfpark-Meerbusch GmbH. Diesbezügliche Informationen können im Sekretariat eingeholt werden.

Grundsätzlich ist das Greenfee immer vor der Runde im Sekretariat zu bezahlen. Für den Fall, dass das Sekretariat nicht besetzt ist, befindet sich im Windfang vor dem Büro ein 'Greenfee-Kasten', in den die entsprechende Spielgebühr deponiert werden kann. Schwarzspieler' werden namentlich erfasst und generell sofort des Platzes verwiesen, wobei die nicht entrichtete Spielgebühr nachträglich eingefordert wird. In schweren Fällen wird ein Haus- und Platzverbot ausgesprochen.

Von Freitag, 13:00 Uhr bis Sonntagabend und an allen Feiertagen gilt der Wochenendtarif. Während dieser Zeiten können Gäste nur in Begleitung von Clubmitgliedern spielen. Während der Monate April-Oktober bis 08:30 Uhr und während der Monate November-März bis 09:00 Uhr ist das Spielen ohne Mitgliederbegleitung möglich. Voranmeldung im Sekretariat ist generell erforderlich.

Gäste mit einem Mitgliedsausweis einer Golfanlage, die über keinen eigenen Platz verfügt, oder Mitglieder innerhalb des Deutschen Golf Verbandes gemäß DGV AMR Ziffer 1.9.1.ff mit dem Vermerk 'eS' (eingeschränktes Spielrecht) auf dem Clubausweis, sind auf unserer Anlage willkommen. Sie entrichten aber ein um 30,- € höheres Greenfee für eine 18-Loch-Runde und ein um 15,- € höheres Greenfee für eine 9-Loch- Runde.

Dies gilt ebenfalls für Mitglieder, die über die IGC, easygolf, onegolf oder vergleichbare Internetanbieter eine Mitgliedschaft erworben haben.

Selbstverständlich sind ausländische Gäste mit entsprechendem nationalem Clubausweis ihres Landes gern gesehene Gäste zu normalen Konditionen. Hierzu zählen auch Deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz bzw. Zweitwohnsitz am Heimatclub im In- oder Ausland nachweisen können.

6. Nutzung des Kurzplatzes
Der 4-Loch Kurzplatz steht allen Mitgliedern des Golfclub Meerbusch zu Verfügung. Desweiteren dürfen die Trainer (Pros) den Platz zusammen mit ihren Schülern nur während der Trainingseinheit nutzen. Spielern, die nicht Mitglied im GC Meerbusch sind und noch keine PE / Clubvorgabe haben, ist das Spielen und Üben auf dem Kurzplatz ohne Begleitung des Trainers (Pros) nicht gestattet. Gäste mit mind. PE, die den Kurzplatz nutzen möchten, haben sich unbedingt vorher im Sekretariat anzumelden.

7. Sperre / Teilsperre des Platzes
Bei gegebenen Anlässen (Pflegearbeiten, Bauarbeiten, Witterung etc.) kann es erforderlich sein, den Platz zum Teil oder vollständig sperren zu müssen. Entsprechende Informationen werden ausgehängt und an den Abschlägen 1 und/oder 10 durch aufgestellte Schilder bekannt gegeben. Das Spielen auf den gesperrten Bereichen ist strengstens verboten, Zuwiderhandlungen führen zu Sanktionen (Platzverweis, zeitlich begrenzte Platzsperre, o.ä.).

Vor Wettspielen wird der Platz rechtzeitig für nicht am Turnier teilnehmende Spieler gesperrt, so dass ein reibungsloser Turnierablauf gewährleistet ist. Vor dem Turnier spielende Gruppen müssen den Platz verlassen, sobald sich eine Behinderung der Turnierteilnehmer ergibt. Im Anschluss an ein Turnier sollte darauf geachtet werden, dass immer eine Spielbahn Abstand zum letzten Turnierflight eingehalten wird.

8. Marshal, Starter, Platzrichter
Die vom Spielausschuss und/oder von der Geschäftsleitung eingesetzten Personen, die die Funktion eines Marshals, eines Starters oder eines Platzrichters übernehmen, sind zur Einhaltung und Umsetzung der 'Allgemeinen Spielordnung' beauftragt. Im Rahmen ihres Auftrages, einen geregelten Spielbetrieb und die Umsetzung dieser Spielordnung zu gewährleisten, besitzen sie uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis. Spieler, die sich den Anweisungen widersetzen, werden namentlich dem Büro gemeldet. Der Spielausschuss und/oder die Geschäftsleitung entscheiden dann nach Prüfung über Sanktionen.

9. Durchspielen, Vorrecht auf dem Platz
Grundsätzlich sollte (der Golfetikette entsprechend) schneller spielenden Spielergruppen unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen gegeben werden, unabhängig davon, ob die Spielergruppe größer oder kleiner ist.

Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen zu zweit unaufgefordert Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu dritt oder zu viert. Spielgruppen zu dritt haben wiederum Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu viert.

An Wochenenden und Feiertagen sollten sich die Spieler zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen. Am 1. Abschlag präsente Dreier- bzw. Vierergruppen dürfen und sollen vor Zweiergruppen starten. Zweier sollten sich mit Einzelspielern zu Dreier- oder Vierergruppen zusammenschließen, um einen zügigen Spielablauf zu gewährleisten. Anwesende Starter / Marshals sind durch das Sekretariat und den Spielausschuss legitimiert und entsprechend weisungsbefugt, regulierend in die Flight-Zusammenstellung einzugreifen. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Spielergruppen gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe über mehr als eine Spielbahn verloren hat oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist.

Einzelspielern muss kein Durchspielrecht eingeräumt werden. An Wochenenden und Feiertagen haben Einzelspieler bei entsprechendem Spielaufkommen weder Spiel-, noch Durchspielrecht. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet es aber, dass Spielergruppen nachfolgende Einzelspieler zum Mitspielen auffordern oder das Durchspielen ermöglichen.

Spieler, die am sog. "Jahres-Matchplay" (Lochspiel) teilnehmen, haben generell Durchspielrecht. Dieses ist ihnen unaufgefordert einzuräumen. Die jeweilige am Matchplay teilnehmende Spielergruppe ist erkennbar an einer im Bag befindlichen Fahne. Diese Kenntlichmachung sollte von allen Matchplay-Teilnehmern genutzt werden. Die Fahne wird im Büro ausgehändigt.

10. Abspielen vom 10. Abschlag
Der Beginn der Runde an Abschlag 10 ist nur möglich, wenn die Spielbahn 9 vollständig frei ist. Das bedeutet, dass ein Abspielen an Tee 10 nicht erlaubt ist, wenn sich Spieler schon am Abschlag der 9 befinden!

An Wochenenden und an Feiertagen ist der Start von Tee 10 nur mit Genehmigung durch den Starter, Marshal oder das Sekretariat erlaubt!

Spieler, die ihre Runde regulär an Tee 1 begonnen haben, haben gegenüber an Tee 10 Gestarteten Durchspielrecht.

Spieler, die an der Tee 10 gestartet sind, und die dann - von Grün 18 kommend - an Abschlag 1 weiter spielen möchten, haben kein Recht zum sofortigen Weiterspielen. Aus Rücksichtnahme empfiehlt sich für alle Beteiligten ein Einfädeln nach dem 'Reißverschluss-System'.

11. Spieltempo
Eine Golfrunde sollte immer zügig gespielt werden. Für 18 Löcher ist prinzipiell eine Zeit von 3,5 – 4,5 Std. als ausreichend anzusetzen.

12. Haustiere
Das Mitführen von Hunden, Katzen und anderen Haustieren ist auf dem gesamten Golfplatz und innerhalb des Clubhauses verboten. Außerhalb des Platzes ist das Mitführen erlaubt, es besteht aber Anleinpflicht.

13. Sicherheit von Spielern und Greenkeepern
Für die Sicherheit der Spieler und der Greenkeeper ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bei entsprechender Gegebenheit muss Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern aufgenommen werden, um keine Gefahrensituation entstehen zu lassen. Der Ball darf auf keinen Fall gespielt werden, wenn sich in Reichweite des Schlages Spieler oder Platzarbeiter befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat. Generell hat die Platzpflege jederzeit Vorrecht vor dem Spieler, wobei die Greenkeeper angehalten sind einen möglichst zügigen Spielablauf zu gewährleisten, soweit es die Pflegemaßnahmen erlauben.

Wir bitten zu beachten, dass an jedem Montag alle Pflegearbeiten auf dem Platz Vorrang haben! Unter den zuvor angegebenen Sicherheitshinweisen sollte der Ball erst gespielt werden, wenn die jeweiligen Arbeiten auf dem Abschlag, der Spielbahn, im Bunker und auf dem Grün abgeschlossen sind. Nur ohne ständige Unterbrechung können die anstehenden Arbeiten geschafft werden.

14. Motorgetriebene Golfcarts
Außerhalb von festgesetzten Wettspielen ist die Benutzung von motorgetrieben Golfcarts unter Beachtung der unten aufgeführten Regeln gestattet. Mitglieder und Gäste können je nach Verfügbarkeit gegen Gebühr Golfcarts anmieten. Diesbezügliche Informationen im Sekretariat.

Für festgesetzte Wettspiele und EDS-Runden gilt ausschließlich die 'Allgemeine Wettspielordnung' (siehe dort).

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Führen von Golfcarts untersagt. Eine Ausnahme besteht bei Jugendlichen ab 16 Jahren, die einen eigenen gültigen Führerschein vorlegen können. Missachtung dieser Vorgaben führt zu Sanktionen.

Bei der Benutzung von Golfcarts gelten folgende Regeln:
- Möglichst nur im Semirough fahren
- Nicht durch das Rough und nicht durch Anpflanzungen fahren
- Grüns weiträumig umfahren
- Nicht zwischen Bunker und Grün fahren
- Fairway nur auf Höhe des Balls rechtwinklig kreuzen
- Auf dem Parkplatz gilt die StVO.

15. Bekleidung, Schuhe
Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden. Das Tragen von Schuhen mit Metallspikes ist verboten. Allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung empfohlen, um ihnen die Peinlichkeit einer Verweigerung des Spiels zu ersparen. Weitere Informationen bezüglich nicht erwünschter Kleidung sind im Sekretariat zu erhalten.

16. Unsportliches Verhalten
Verhalten sich Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den oder die Spieler nach einer Anhörung Sanktionen in Form von Verwarnungen, Auflagen, befristeten oder dauernden Platz und/oder Wettspielsperren o.ä. verhängen.

17. Etikette
Rücksichtnahme gegenüber anderen Spielern und gegenüber dem Platz ist Pflicht!

- Keine Probeschwünge mit Rasenkontakt auf den Abschlägen
- Bunker harken und Bunkerspuren beseitigen
- Bunkerharke in Spielrichtung in den Bunker legen (niemals quer zwischen Bunker und Grün!)
- Ausgeschlagene Divots immer sauber einsetzen und festtreten
- Pitchmarken immer sauber ausbessern! (Die eigene und mindestens eine weitere)
- Mit Trolleys und Golfcarts nicht zwischen Grünbunker und Grün fahren
- Mit Trolleys und Golfcarts nicht auf Abschlägen, Grüns und Vorgrüns fahren
- Keine Schläge, die andere Menschen gefährden könnten
- Zügiges Spielen, situationsangepasstes Durchspielen ermöglichen
- Hinweisschilder sind zu beachten, Absperrungen ist Folge zu leisten
- Spielen mit Range-Bällen ist strengstens verboten
- Platz sauber halten, keine Abfälle oder Zigaretten auf den Platz werfen.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen und ungestörten Spielverlauf.

Der Spielausschuss aktualisiert: 01. Januar 2010


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